Gesundheit / Erste Hilfe

Krankmeldungen

Leider werden, trotz noch so großer Fürsorge der Eltern, Kinder hin und wieder krank. Krankmeldungen sollen unter der Angabe des Vor- und Nachnamens, der Gruppe bzw. Klasse und der Dauer des Fehlens mit dem Formular vorgenommen werden.

„Eine gute Erholung ist wichtig, damit andere nicht angesteckt werden und Ihr Kind fit für den Unterricht ist!“, Feven Techt, Schulkrankenschwester

Kindergarten

Kinder des Kindergartens und der Vorschule werden ausschließlich im Kindergarten krank gemeldet mit der Nennung von Vor- und Nachnamen des Kindes, der Gruppe sowie Art der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit.

Kontakt im Kindergarten
Mobil: +251-955-418125

Grundschule und Sekundarstufe

Kinder der Grundschule und Sekundarstufe werden im Sekretariat krank gemeldet mit der Nennung von Vor- und Nachnamen des Kindes, der Klasse sowie der Art der Erkrankung und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit. Diese Informationen werden an den Klassenlehrer weitergegeben.

Kontakt Sekretariat
Telefon: + 251-11-5534465

Mobil: + 251-953-453018

Nach einer Infektionskrankheit

Das erkrankte Kind darf erst nach der Genesung wieder den Kindergarten oder die Schule besuchen. Eine gute Erholung ist wichtig, damit andere nicht angesteckt werden und ihr Kind auch fit für den Unterricht ist!

Wenn Schüler und Schülerinnen nach einer infektiösen Krankheit zur Schule oder zum Kindergarten zurückkehren, jedoch weiterhin Medikamente zu sich nehmen müssen, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus dem folgende Angaben hervorgehen:

1. Datumsangabe über die frühestmögliche Rückkehr in die Einrichtung,
2. Eindeutige Aussage darüber, dass bei dem Kind ab dem o.g. Datum keine Infektionsgefahr mehr besteht, und
3. Angaben über die Dosis der zu verabreichenden Medikamente, wie auch die Art und Gesamtdauer der Einnahme.

Nur unter diesen Voraussetzungen ist es dem Kind erlaubt, frühzeitig in die Einrichtung zurückzukehren und den Krankenschwestern möglich, dem betroffenen Kind die vom Arzt verschriebenen Medikamente ordnungsgemäß zu verabreichen.

Das pädagogische Personal ist in der Regel nicht befugt, Medikamente an Schüler zu verabreichen. Eine Ausnahme bildet die Situation während einer Klassenfahrt. In diesem Fall müssen Eltern betroffener Kinder im Vorfeld ihr schriftliches Einverständnis abgeben, das das begleitende pädagogische Personal ausdrücklich zur Verabreichung von Medikamenten befugt. Dies gilt auch bei Kindern mit chronischen Erkrankungen (Asthma, Diabetes etc.).

Impfungen

Gegen folgende bedeutende Krankheiten können Sie Ihr Kind durch Impfungen schützen:
▪ Rotaviren
▪ Diphtherie
▪ Wundstarrkrampf(Tetanus)
▪ Keuchhusten (Pertussis)
▪ Kinderlähmung (Poliomyelitis, kurz: Polio)
▪ Haemophilus influenza Typ B (HIB)
▪ Masern, Mumps, Röteln (MMR)
▪ Pneumokokken
▪ Meningokokken
▪ Frühsommermeningoenzephalitis (FSME)
▪ Varizellen(Windpocken, Feuchtblattern)
▪ Hepatitis A und Hepatitis B
▪ Influenza (echte Grippe)
▪ Humane Papillomviren (HPV)

Impfungen für Kinder und Jugendliche
Kleinkinder, die aus gesundheitlichen oder anderen Gründen gewisse Impfungen bis zu diesem Alter noch nicht erhalten haben, können in ihren ersten Lebensjahren noch ausstehende Grundimmunisierungen erhalten. Für Jugendliche stehen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren Auffrischimpfungen an.

Da Jugendliche zum Glück selten sehr schwere Erkrankungen haben, müssen sie in diesem Alter nicht oft die ärztliche Praxis aufsuchen. Deshalb werden Impftermine in diesem Alter allerdings schnell vergessen. Es ist deshalb besonders wichtig im Rahmen der Kinder- und Jugenduntersuchungen auch immer einen Blick auf den Impfschutz des jungen Patienten zu werfen. Gerade Jugendliche kommen durch Klassenfahrten, Schüleraustausch oder Urlaubsreisen in Länder, in denen einige Infektionskrankheiten noch häufig auftreten. Auch deshalb ist es wichtig, dass Kinder in diesem Alter einen kompletten Impfschutz haben.

Kinder 2-4 Jahre
Für Kinder zwischen 2 und 4 Jahren besteht die Möglichkeit noch fehlende Impfungen nachzuholen, dazu zählen die folgenden:
▪ 6-fach-Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Hib, Kinderlähmung und Hepatitis B
▪ Meningokokken-Impfung
▪ 3-fach-Impfung MMR gegen Masern, Mumps und Röteln
▪ Windpocken-Impfung

Kinder 5-6 Jahre
Im Alter zwischen 5 und 6 Jahren (zum Zeitpunkt der U9-Untersuchung) stehen Auffrischimpfungen für Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten an. Es ist möglich versäumte Impfungen gegen Kinderlähmung, Hepatis B, Meningokokken, Mumps, Masern, Röteln und Windpocken nachzuholen.

Jugendliche 9-14 Jahre
Zum Zeitpunkt der J1 kann die 2. Auffrischimpfung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten erfolgen. Sollten die Jugendlichen noch keinen ausreichenden Impfschutz gegen Kinderlähmung und Hepatitis B besitzen, kann diese Impfung jetzt nachgeholt werden. Ebenso die Impfungen gegen Meningokokken, Mumps, Masern, Röteln und Windpocken.
Mädchen und Jungen im Alter von 9-14 Jahren sollten nun auch gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV) geimpft werden. Erfolgt die erste Impfung gegen HPV bereits mit 9-14 Jahren, reichen 2 Impfungen im Abstand von mindestens 5 Monaten. Die Impfung soll bis zum Alter von 17 Jahren nachgeholt werden. Bei Nachholimpfung mit der 1. Impfung im Alter von > 14 Jahren sind 3 Impfdosen (0-1-6 Monate) erforderlich.

Jugendliche 15-17 Jahre
Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die 2. Nachimpfung gegen Tetanus, Diphterie und Keuchhusten, wenn sie zwischen 9 und 14 Jahren noch nicht durchgeführt wurden. Außerdem werden die Jugendlichen jetzt ein weiteres Mal gegen Kinderlähmung geimpft. Noch fehlende Impfdosen gegen Hepatitis B, Meningokokken, Masern, Mumps, Röteln und Windpocken können auch jetzt noch nachgeholt werden.

Chronische Erkrankungen | Allergien

Eltern, deren Kind an einer chronischen Erkrankung wie beispielsweise Asthma oder einer Allergie leidet, haben dies der Schulverwaltung mitzuteilen, damit die entsprechenden Informationen an das Erzieherteam, pädagogischen Fachkräften und Krankenschwestern weitergeleitet werden kann.

Notfallsituationen und Erreichbarkeit

Mindestens ein Elternteil sollte ständig für das Personal der Schule erreichbar sein und es muss ein Notfallkontakt benannt werden, der in Abwesenheit der Eltern für das Kind verantwortlich ist und Entscheidungen treffen darf. Nur so kann eine reibungslose gesundheitliche Versorgung gewährleistet werden! Bitte füllen Sie auch hierzu unser Formular „Für den Notfall aus“

Pflaster, Trost und mehr…

Die DBSAA verfügt über ein Erste-Hilfe-Zimmer, in dem unsere Schüler/innen mit akut auftretenden gesundheitlichen Problemen und kleinen Verletzungen von unserer Krankenschwester versorgt werden. Die Schule stellt sicher, dass während der gesamten Schulzeit eine Krankenschwester vor Ort ist. 

Einmal im Schuljahr findet ein Erste-Hilfe-Kurs statt, an dem sämtliche Mitarbeitenden teilnehmen. Auch in den Klassen bzw. in der Vorschule führt unsere Krankenschwester Erste-Hilfe-Kurse durch, um die Schüler/innen mit Notfallsituationen vertraut zu machen.

Die medizinische Versorgung in Addis Abeba hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Krankenhäuser, die am ehesten dem europäischen Standard entsprechen sind das Nordic Medical Centre, die Suisse Clinic und das Korean Hospital. Auch gute Arztpraxen mit Allgemeinmedizinern und Kinderärzten findet man. Trotzdem muss man damit rechnen, dass manchmal einige Untersuchungen/ Behandlungen nicht möglich sind, da es an Material oder Spezialisten fehlt.

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