1. Zugehörigkeit zu einem dem Profil der Schule entsprechenden Personenkreis
Kinder mit einer hohen Affinität zur deutschen Sprache und Kultur werden an der DBSAA aufgenommen. Dieser Nachweis liegt vor bei
Ausgenommen sind Kinder, die aufgrund körperlicher oder sozial-emotionaler Beeinträchtigungen bzw. Auffälligkeiten an der DBSAA nicht adäquat beschult werden können (z. B. blinde Kinder).
Sofern Kapazitäten vorliegen, können außerdem Kinder, deren Eltern über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, oder Eltern, die für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, aufgenommen werden.
Nur in Sonderfällen (z. B. wenn Eltern ihren Wohnsitz nachweislich berufsbedingt nach Deutschland verlagern werden) können andere Kinder für eine Aufnahme berücksichtigt werden.
2. Alter
Grundsätzlich kann ein Kind aufgenommen werden, wenn es bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres – „Kann“- Kinder bis 31. Oktober das 3. Lebensjahr vollendet hat.
3. Aufnahmegespräch/Vertrag
In einem Gespräch mit der Kindergarten- bzw. Vorschulleitung erhalten die Eltern Information zum Leitbild der Schule, zu den Möglichkeiten, Grenzen und Kosten zusätzlicher Förderung bei entsprechendem Förder- bzw. Integrationsbedarf, zu auszufüllenden Formblättern, zur Versetzungsordnung, zum Infektionsschutzgesetz, zur Aufnahme von Schülern in die Grundschule, zur Gebührenordnung und ggf. den Aufnahmekriterien. Die Kenntnisnahme und der Erhalt der „Erstbelehrung“ muss von den Eltern in einem Vertrag bestätigt werden.
Grundlegendes zum Kindergarten- und Vorschulbesuch
Ein möglichst erfolgreicher Besuch des Kindergartens und der Vorschule an der DBSAA soll durch drei Maßnahmen gewährleistet werden:
Entscheidung
Der/die Schulleiter/-in entscheidet in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen über die Aufnahme.
Einzureichendes Formular
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