Im Folgenden wird das Verfahren für die Einschulung in die erste Klasse an der DBSAA sowie das Aufnahmeverfahren in die zweite bis vierte Klasse der Grundschule der DBSAA beschrieben.
1. Zugehörigkeit zu einem dem Profil der Schule entsprechenden Personenkreis
Schüler*innen mit einer hohen Affinität zur deutschen Sprache und Kultur werden an der DBSAA aufgenommen. Dieser Nachweis liegt vor bei
Ausgenommen sind Schüler*INNEN, die aufgrund schwerer körperlicher Beeinträchtigungen oder eines intensivpädagogischen Förderbedarfs im Bereich emotional-sozialer Entwicklung an der DBSAA nicht adäquat beschult werden können.
Sofern Kapazitäten vorliegen, können außerdem Kinder, deren Eltern über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, oder deren Eltern für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, aufgenommen werden.
Nur in Sonderfällen (z. B. wenn Eltern ihren Wohnsitz nachweislich berufsbedingt nach Deutschland verlagern werden) können andere Kinder für eine Aufnahme berücksichtigt werden.
2. Sprachnachweis für Deutsch
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Teilnahme an einem Sprachstandstest an der DBSAA, sofern dies organisatorisch vor Schulaufnahme möglich ist oder ein anderer Sprachnachweis (z.B. Zeugnis der abgebenden Schule). Ist die Teilnahme an einem Sprachstandstest vor der Aufnahme nicht möglich, wird dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.
3. Weitere Voraussetzungen
1. Klasse:
Grundsätzlich kann ein Kind aufgenommen werden, wenn es folgende Voraussetzungen erfüllt:
a) Erreichen des Alters von 6 Jahren bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres – „Kann“- Kinder bis 31. Oktober.
b) Vorlage einer Bescheinigung über die körperliche Schulfähigkeit (Die körperliche Schulfähigkeit wird von einem Arzt festgestellt)
2.-4. Klasse:
Grundsätzlich kann ein Kind aufgenommen werden, wenn es folgende Voraussetzung erfüllt:
Vorlage eines Zeugnisses der abgebenden Schule, das einen erfolgreichen Schulbesuch bestätigt
Empfehlungen des Kindergartens und der Grundschule
1. Begründung und Ziele
Die Grundschule der DBSAA ist eine Schule, die von Kindern mit sehr heterogenen Lernvoraussetzungen besucht wird. Kinder mit verschiedenen kulturellen, sozialen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten besuchen unseren Kindergarten und unsere Grundschulklassen.
Damit ein gemeinsames Lernen in der Grundschule gelingen kann, werden bereits in der Vorschule, die Lernvoraussetzungen beobachtet und dokumentiert. Für die Aufnahme in die Grundschule der DBSAA müssen die Kinder einige sogenannte Schulreifekriterien erfüllen.
Diese Kriterien sind folgenden Entwicklungsbereichen zuzuordnen:
1. Emotional- soziale Entwicklung
2. Arbeitsverhalten und Arbeitsorganisation
3. Sprachliche Entwicklung (v.a. des Deutschen)
4. Kognitive Entwicklung
5. Motorische Entwicklung
Die Vorschule leistet durch umfassende, sowie gezielte pädagogische Angebote einen wichtigen Beitrag, um Schulreife bei jedem Kind zu fördern. V.a. Kriterien aus den Entwicklungsbereichen 1. und 2. stellen eine wichtige Basis für das Lernen in offenen Lernsettings, wie diese in unserer Grundschule angestrebt werden, dar. Gute Voraussetzungen in diesen beiden Entwicklungsbereichen erleichtern es Kindern, ihr volles kognitives und sprachliches Potential zu entwickeln.
Anhand detaillierter Förderpläne wird in enger Zusammenarbeit zwischen Vorschulerziehern und Grundschulkoordinatorin der Entwicklungsverlauf jedes Kindes beobachtet und dokumentiert. Entwicklungsbereiche, in denen ein Kind Unterstützung benötigt, werden auf diesen Entwicklungsbögen gekennzeichnet und konkrete Fördermaßnahmen angegeben.
Ein kompetenzorientiertes und stärkenorientiertes Vorgehen stellt die Basis einer solchen individuellen Unterstützung dar.
Die Dokumentation der einzelnen Entwicklungsziele dient als Grundlage einer individuellen Förderplanung. So kann jedes Kind anhand seines eigenen Entwicklungsprofils bestmöglich gefördert und unterstützt werden. Ziel ist es, möglichst jedem Kind ein altersgemäßes Eintreten in die Grundschule der DBSAA zu ermöglichen. Das Dokumentieren und Anpassen der individuellen Fördermaßnahmen stellt einen immanenten, das Jahr durchlaufenden Prozess dar. Regelmäßige Entwicklungsgespräche mit den Eltern sollen aufzeigen, in welchen Bereichen das Kind bereits gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches schulisches Lernen erworben hat. Auch Bereiche, in denen sich das Kind noch entwickeln kann, werden angesprochen und Vorschläge zur häuslichen Förderung gemacht.
In seltenen Fällen kann es sein, dass ein erheblicher sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf bei einem Kind vermutet wird. In beschränktem Maße verfügt die DBSAA über Ressourcen, diesen zu diagnostizieren. Das Heranziehen externer Experten ist in diesem Fall empfohlen.
Mit den Eltern wird in solch einem Fall besprochen, ob die DBSAA die geeigneten Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung bieten kann. Überschreitet der Förderbedarf die Unterstützungsmöglichkeiten der Schule, haben Eltern für das Gewähren der zusätzlich benötigten Förderung Sorge zu tragen.
Für alle Kindergartenkinder soll das Entwickeln und Stärken guter Lernvoraussetzungen für einen Schulbesuch an der DBSAA zentrales Ziel der Vorschularbeit sein.
Die geführten Entwicklungsbögen im Kindergarten dienen der Grundschullehrerin als Ansatzpunkt für individuelle Lernunterstützung der Erstklässler von Anfang an. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Vorschule und Grundschule bietet hierfür die Basis.
Neben dem ausführlichen Beobachten und Fördern der Lernvoraussetzungen werden in der Vorschule im Laufe des Schuljahres informelle und standardisierte Verfahren zur Erhebung von Lernvoraussetzungen in einigen kognitiven und auch in sprachlichen Bereichen durchgeführt. Auch dies dient der Förderplanung.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass ein möglichst erfolgreicher Unterrichtsbesuch an der DBSAA durch drei Maßnahmen gewährleistet werden soll:
2. Folgen
Am Ende der Vorschule erhalten die Eltern abschließende Empfehlungen zur weiteren Schullaufbahn. Lautet die zusammenfassende Empfehlung der Pädagoginnen bzw. Pädagogen, die Schullaufbahn aufgrund sozial-emotionaler Probleme (z. B. nicht altersgemäßes aggressives Verhalten) nicht an der DBSAA fortzusetzen, wird das Kind nicht in der Grundschule aufgenommen. In allen anderen Fällen einer Empfehlung, die Schullaufbahn an der DBSAA nicht fortzusetzen, wird das Kind dennoch in der Grundschule aufgenommen, wenn
a) die Eltern schriftlich bestätigen, dass die Aufnahme entgegen der Empfehlung der Schule erfolgt
b) sich die Eltern schriftlich verpflichten, zusätzliche Förderangebote zu organisieren, falls Defizite auch nach einer zusätzlichen Förderung durch die Schule nicht ausreichend minimiert werden können
c) die Eltern schriftlich bestätigen, die Versetzungsordnung der DBSAA zur Kenntnis genommen zu haben.
Entscheidung
Der/die Schulleiter/-in entscheidet in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen über die Aufnahme.
Einzureichendes Formular
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