Stipendium

Wir haben das Ziel, Kindern mit überdurchschnittlichen schulischen Leistungen sowie nachgewiesenen Deutschkenntnissen aus einkommensschwachen Familien den Schulbesuch an der DBSAA ermöglichen.

Stipendien für Quereinsteiger der German Church School

1. Zielgruppe

Kinder mit überdurchschnittlichen schulischen Leistungen sowie nachgewiesenen Deutschkenntnissen aus einkommensschwachen Familien, die sich neu an der DBSAA anmelden möchten und einen nationalen Abschluss 8. Klasse erworben haben.

2. Voraussetzungen

2.1 Akademisches Leistungsvermögen und Notendurchschnitt
Ein überdurchschnittliches Zeugnis ist Voraussetzung (Notendurchschnitt von umgerechnet besser als 1,5).

2.2 Deutschkenntnisse
Sprachliche Voraussetzung ist ein Deutschniveau von B1 in den Klassen 8-10. Ein Test an der Schule wird  durchgeführt.

2.3 Bedürftigkeit
Als Nachweis für die Bedürftigkeit müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

a) Einkommensnachweis mit einem Nettogehalt von maximal 10.000 ETB/Monat.
b) Kein Immobilienbesitz
c) Kein Besitz eines eigenen Autos
d) Eidesstaatliche Erklärung über a) bis c)

3. Bewerbungsfrist

Ein Antrag auf ein Stipendium kann im Laufe des zweiten Halbjahres für das Folgejahr eingereicht werden. Die Frist wird bekanntgegeben. In Ausnahmefällen ist ein Antrag auch zu einem anderen Zeitpunkt möglich.

4. Bewerbungsverfahren

  • Bewerbungen sind durch die Erziehungsberechtigten des/der Schüler/in fristgerecht schriftlich bei der DBSAA einzureichen.
  • Zu den Bewerbungsunterlagen gehören ein vom Schüler/von der Schülerin verfasstes Motivationsschreiben sowie Nachweise zu den Punkten 2.1 – 2.3.
  • Nominierung: Der/die Schulleiter*in schlägt potentielle Kandidat*innen vor.
  • Die Entscheidung trifft der Genehmigungsausschuss.

5. Höhe des Stipendiums und Eigenbeitrag der Erziehungsberechtigten

  • Das Stipendium deckt die Schulgebühren und Einschreibegebühren in vollem Umfang.
  • Von den Eltern zu tragen sind alle Kosten für Lehrmaterialien, Verpflegung und sonstige entstehende Kosten wie zum Beispiel für Klassenfahrten, Sprachprüfungen usw.

6. Stipendienlaufzeit und weitere Bedingungen

  • Das Stipendium wird jeweils für ein Schuljahr vergeben.
  • Der/die Schüler/in kann sich für jedes darauffolgende Schuljahr wieder bewerben.
  • Für eine Verlängerung des Stipendiums wird erwartet, dass die Stipendiaten in besonderer Weise vorbildlich in der Klassen- und Schulgemeinschaft auffallen sowie weiterhin überdurchschnittliche schulische Leistungen erbringen.
  • Es besteht keine Einspruchsmöglichkeit des Antragstellers. Die Entscheidung des Genehmigungsausschusses ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Bei grobem Fehlverhalten wird dem/der Stipendiaten/Stipendiatin das Stipendium mit sofortiger Wirkung entzogen. Die Entscheidungskompetenz liegt bei dem/der Schulleiter/in. Ab dem Tag der Stornierung des Stipendiums sind alle Gebühren zu entrichten.
  • Es gilt der Haushaltsvorbehalt.

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