Sekundarstufe 1

Grundsätze zur Aufnahme

1. Zugehörigkeit zu einem dem Profil der Schule entsprechenden Personenkreis

Schülerinnen und Schüler mit einer hohen Affinität zur deutschen Sprache und Kultur werden an der DBSAA aufgenommen. Dieser Nachweis liegt vor bei

  1. Kindern mit deutschem, schweizerischem oder österreichischem Pass (oder andere deutschsprachige Länder) oder Kinder mit Deutsch als Muttersprache
  2. Kindern mit einem deutschen Elternteil
  3. Alumni-Kindern
  4. Kindern, die einen mindestens einjährigen Deutschlandaufenthalt hinter sich haben
  5. Kindern, die über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen
  6. Kindern, die von einer anderen DAS, DPS oder DSD-Schule wechseln
  7. Kindern, deren Geschwister bereits die DBSAA besuchen

Ausgenommen sind Schülerinnen und Schüler, die aufgrund körperlicher oder sozial-emotionaler Beeinträchtigungen bzw. Auffälligkeiten an der DBSAA nicht adäquat beschult werden können (z. B. blinde Schülerinnen oder Schüler).

Sofern Kapazitäten vorliegen, können außerdem Kinder, bei denen eine hohe Leistungsfähigkeit zu erwarten ist und deren Eltern über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, oder deren Eltern für einen deutschen Arbeitgeber arbeiten, aufgenommen werden.

Nur in Sonderfällen (z. B. wenn Eltern ihren Wohnsitz nachweislich berufsbedingt nach Deutschland verlagern werden) können andere Kinder für eine Aufnahme berücksichtigt werden.

2. Sprachnachweis für Deutsch
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Teilnahme an einem Sprachstandstest an der DBSAA, sofern dies organisatorisch vor Schulaufnahme möglich ist oder ein anderer Sprachnachweis (z.B. Zeugnis der abgebenden Schule, DSD-Sprachdiplom). Ist die Teilnahme an einem Sprachstandstest vor der Aufnahme nicht möglich, wird dieser zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachgeholt.

3. Vorrückungserlaubnis
Die Vorrückungserlaubnis muss durch die Vorlage eines Zeugnisses der abgebenden Schule bestätigt werden.
Die Eltern müssen bestätigen, dass Sie die Versetzungsordnung zur Kenntnis genommen haben.

Förderung
Die DBSAA ist eine Schule, die von Kindern mit sehr heterogenen Lernvoraussetzungen besucht wird. Kinder mit verschiedenen kulturellen, sozialen, sprachlichen und kognitiven Fähigkeiten besuchen die DBSAA.
Durch Schulwechsel können evtl. Förderbedarfe entstehen. Diesem Umstand wird dadurch Rechnung getragen, dass die DBSAA im Rahmen der personellen Möglichkeiten Förder- und Integrationsmaßnahmen anbietet, v. a. im Fach Deutsch. Kosten für darüberhinausgehenden Förderbedarf müssen von den Eltern getragen werden. Sind die Förderbedarfe vor der Aufnahme bekannt, z. B. als Ergebnis des Sprachstandstests, so werden in einem Gespräch zwischen Schulleitung, Eltern und evtl. Beratungslehrerin konkrete Maßnahmen vereinbart. Sind die Förderbedarfe vor der Aufnahme noch nicht bekannt, werden diese zum frühestmöglichen Zeitpunkt in einer Klassenkonferenz ermittelt. In einem Gespräch zwischen Schulleitung, Eltern und evtl. Beratungslehrerin werden dann konkrete Maßnahmen vereinbart.

Entscheidung
Der/die Schulleiter/-in entscheidet in Absprache mit den Pädagoginnen und Pädagogen über die Aufnahme.

 

Einzureichendes Formular

Idioms and phrases by theidioms.com

GDPR